Häufig gestellte Fragen
FAQ für Verkäufer
Der Wert einer Immobilie – ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Doppelhaus oder Grundstück – hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Sie Ihren Immobilienwert ermitteln möchten, etwa für einen Hausverkauf, Wohnungsverkauf oder eine Marktwerteinschätzung, ist es wichtig, diese Einflüsse zu kennen. Hier erklären wir Ihnen, welche Faktoren den Marktwert Ihrer Wohnimmobilie bestimmen, wie sie zusammenspielen und worauf Sie achten sollten, um den besten Verkaufspreis zu erzielen.
1. Lage der Immobilie
Die Lage ist der wichtigste Faktor für den Immobilienwert. Liegt Ihre Immobilie in einer gefragten Gegend – etwa in einem beliebten Stadtteil, nahe der Innenstadt oder mit guter Infrastruktur (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel) – steigt der Marktwert. Ruhige Wohnlagen mit viel Grün oder Nähe zu Parks sind ebenfalls ein Plus. Umgekehrt können Lärmquellen wie stark befahrene Straßen oder Industriegebiete den Wert mindern.
2. Zustand der Immobilie
Der Zustand Ihrer Wohnimmobilie hat großen Einfluss. Eine gut gepflegte Immobilie mit moderner Ausstattung – wie eine neue Heizung, Energiedämmung oder ein renoviertes Badezimmer – erzielt oft einen höheren Verkaufspreis. Hingegen senken Sanierungsbedarf, Schäden (z. B. Schimmel oder undichte Dächer) oder veraltete Baustrukturen den Wert. Der Energieausweis spielt hier eine Rolle: Ein guter Energiewert (z. B. Klasse A oder B) macht Ihre Immobilie attraktiver.
3. Größe und Grundriss
Die Wohnfläche in Quadratmetern und der Grundriss beeinflussen den Marktwert direkt. Größere Häuser oder Wohnungen mit mehr Zimmern sind oft wertvoller, vor allem, wenn der Grundriss praktisch ist – etwa mit offenen Wohnbereichen oder einem separaten Gästezimmer. Auch ein Garten, Balkon oder eine Terrasse steigern den Wert, besonders bei Familien oder in städtischen Gebieten.
4. Baujahr und Bauweise
Das Baujahr und die Bauweise sind entscheidend. Ein modernes Neubauhaus hat oft einen höheren Immobilienwert als ein älteres Haus aus den 1960er-Jahren, das sanierungsbedürftig ist. Hochwertige Materialien (z. B. Massivbau statt Fertighaus) und ein zeitgemäßer Baustil können den Wert ebenfalls steigern. Bei Altbauten kann ein historischer Charme (z. B. Stuckdecken) ein Plus sein, wenn der Zustand stimmt.
5. Marktbedingungen
Der aktuelle Immobilienmarkt spielt eine große Rolle. In Zeiten hoher Nachfrage und niedriger Zinsen steigen die Marktpreise, besonders in Ballungsgebieten. Bei geringer Nachfrage oder einem Überangebot – etwa in ländlichen Regionen – kann der Verkaufspreis sinken. Ein Immobilienmakler oder eine Marktwerteinschätzung hilft, die Marktlage richtig einzuschätzen.
6. Rechtliche Aspekte
Rechtliche Faktoren wie Grundbucheinträge beeinflussen den Wert. Sind Grundschulden, Hypotheken oder Baulasten vorhanden, kann das den Marktwert mindern, bis sie gelöscht sind. Auch ein Denkmalschutz wirkt sich aus: Er kann den Wert steigern (wegen Einzigartigkeit), aber Sanierungskosten erhöhen. Ein sauberes Grundbuch ist ein klarer Vorteil.
7. Zusätzliche Merkmale
Extras wie ein Keller, eine Garage, ein Carport oder ein Aufzug (bei Wohnungen) erhöhen den Immobilienwert. Auch die Ausrichtung – z. B. ein Südwestgarten mit viel Sonne – oder eine gute Aussicht sind Pluspunkte. Umgekehrt können fehlende Parkmöglichkeiten oder schlechte Lichtverhältnisse den Wert drücken.
Unser Tipp
Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie von uns prüfen, um alle Faktoren genau zu bewerten. Kleine Verbesserungen – wie eine Renovierung oder die Beseitigung von Mängeln – können den Verkaufspreis steigern. Nutzen Sie die Marktlage und vergleichen Sie ähnliche Wohnimmobilien in Ihrer Gegend, um den besten Zeitpunkt für den Hausverkauf zu finden.
Fazit: Der Wert Ihrer Immobilie wird durch Lage, Zustand, Größe, Baujahr, Marktbedingungen, rechtliche Aspekte und Extras bestimmt. Ob Hauskauf oder Wohnungsverkauf – eine fundierte Marktwerteinschätzung zeigt Ihnen, wie diese Faktoren zusammenspielen und wie Sie den höchstmöglichen Marktwert erzielen!
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen – sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Doppelhaus – stellt sich oft die Frage: Wann müssen Sie nach dem Immobilienverkauf ausziehen und die Wohnimmobilie räumen? Die Antwort hängt von den Vereinbarungen im Kaufvertrag ab, denn der genaue Zeitpunkt ist individuell regelbar. Hier erklären wir Ihnen, wie das abläuft, welche Optionen es gibt und worauf Sie beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf achten sollten.
Der Auszugstermin im Kaufvertrag
Es gibt keine feste gesetzliche Frist, wann Sie nach dem Verkauf einer Immobilie ausziehen müssen. Stattdessen wird der Übergabetermin – also der Zeitpunkt, an dem Sie die Immobilie räumen und den Schlüssel übergeben – im Kaufvertrag festgelegt. Dieser Termin kann flexibel gestaltet werden und hängt von den Bedürfnissen von Verkäufer und Käufer ab. In der Regel wird er beim Notartermin vereinbart und kann von sofortiger Übergabe bis zu mehreren Monaten nach dem Eigentümerwechsel reichen.
Typische Regelungen
Häufig wird im Kaufvertrag festgelegt, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung oder der Grundbucheintragung übergeben wird. Das kann 2 bis 8 Wochen nach dem Notartermin dauern, je nachdem, wie schnell die Finanzierung des Käufers abgewickelt ist. Manchmal wird auch ein fester Stichtag genannt, etwa „spätestens zum 30. Juni 2025“. Wichtig: Bis zur Übergabe bleibt die Immobilie in Ihrem Besitz, auch wenn der Käufer bereits im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Mietzahlung an den Käufer als Option
Falls Sie nach dem Verkauf länger in der Immobilie wohnen möchten – zum Beispiel, weil Ihr neues Zuhause noch nicht bezugsfertig ist – können Sie mit dem Käufer eine Mietzahlung vereinbaren. Das bedeutet: Sie zahlen dem neuen Eigentümer eine Miete, um weiter in der Wohnung oder im Haus zu bleiben. Die Höhe der Mietzahlung und die Dauer dieser Regelung werden individuell im Kaufvertrag oder in einem separaten Mietvertrag festgelegt. Das bietet Ihnen Flexibilität und gibt dem Käufer eine finanzielle Sicherheit.
Andere individuelle Absprachen
Es gibt auch andere Möglichkeiten: Manche Verkäufer und Käufer einigen sich darauf, dass der Auszug erst nach einem bestimmten Ereignis erfolgt, etwa nach Abschluss einer Renovierung durch den Käufer. Oder Sie übergeben die Immobilie in zwei Schritten – zum Beispiel das Haus sofort, den Garten später. Solche Absprachen sind besonders praktisch, wenn beide Seiten kooperativ sind und der Verkaufsprozess harmonisch läuft.
Was passiert bei Verzögerungen?
Sollten Sie den im Kaufvertrag vereinbarten Übergabetermin nicht einhalten können, könnte der Käufer Schadensersatz fordern oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Um das zu vermeiden, sollten Sie realistische Fristen wählen und frühzeitig mit dem Käufer kommunizieren, falls Probleme auftauchen.
Unser Tipp
Besprechen Sie den Auszugstermin schon vor dem Notartermin mit Ihrem Immobilienmakler oder Notar, damit Ihre Pläne berücksichtigt werden. Wenn Sie länger bleiben möchten, schlagen Sie eine Mietzahlung vor – das zeigt Verhandlungsbereitschaft und erleichtert die Einigung. Prüfen Sie den Kaufvertrag genau, bevor Sie unterschreiben, damit der Übergabezeitpunkt für Sie passt. Ein erfahrener Makler kann Ihnen helfen, den besten Deal für Ihren Hausverkauf oder Wohnungsverkauf auszuhandeln.
Fazit: Wann Sie aus Ihrer Immobilie nach dem Verkauf ausziehen müssen, hängt vom Kaufvertrag ab. Ob sofort, nach der Kaufpreiszahlung oder mit einer Mietzahlung an den Käufer – die Regelung ist flexibel und kann individuell gestaltet werden. Mit guter Planung wird der Eigentümerwechsel für Sie stressfrei und fair!
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten – sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück – stellt sich oft die Frage: Muss ich die Grundschuld im Grundbuch vorher löschen lassen? Die gute Nachricht: Nein, das ist nicht nötig. Die Löschung der Grundschuld wird vom Notar im Rahmen des Immobilienverkaufs organisiert, sodass Sie sich darum nicht selbst kümmern müssen. Hier erklären wir Ihnen, wie das abläuft und was Sie vor dem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf wissen sollten.
Was ist eine Grundschuld?
Die Grundschuld ist eine Sicherheit, die Ihre Bank im Grundbuch eintragen lässt, wenn Sie eine Immobilienfinanzierung aufnehmen. Sie sichert den Kreditbetrag ab und bleibt auch nach der Tilgung des Darlehens bestehen, bis sie aktiv gelöscht wird. Viele Eigentümer fragen sich daher, ob diese Grundschuld vor dem Verkauf einer Immobilie entfernt werden muss, damit der Kaufvertrag reibungslos abgewickelt werden kann.
Keine Löschung vorab nötig
Sie müssen die Grundschuld nicht vor dem Verkauf selbst löschen lassen – das übernimmt das Notariat für Sie. Sobald Sie Ihre Immobilie verkaufen, beantragt der Notar die sogenannte Löschungsbewilligung bei der finanzierenden Bank. Diese Bewilligung ist die Zustimmung der Bank, die Grundschuld aus dem Grundbuch zu entfernen. Der Notar gibt diesen Antrag in Auftrag, nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde und die Bank bestätigt hat, dass keine offenen Forderungen mehr bestehen. Das bedeutet: Der Eigentümerwechsel kann stattfinden, ohne dass Sie sich vorab um die Grundschuldlöschung kümmern.
Wie läuft der Prozess ab?
Beim Notartermin wird der Kaufvertrag beurkundet, und der Käufer verpflichtet sich zur Kaufpreiszahlung. Ein Teil dieses Betrags wird oft direkt an die Bank überwiesen, um den restlichen Kredit zu tilgen. Sobald die Bank den Eingang des Geldes bestätigt, stellt sie die Löschungsbewilligung aus. Der Notar reicht diese dann beim Grundbuchamt ein, und die Grundschuld wird gelöscht. Dieser Vorgang dauert in der Regel einige Wochen nach dem Notartermin, ist aber für den Verkaufsprozess kein Hindernis, da der Käufer die Immobilie auch mit eingetragener Grundschuld übernehmen kann – die Löschung folgt automatisch.
Warum das praktisch ist
Diese Regelung spart Ihnen als Verkäufer Zeit und Aufwand. Sie müssen nicht vor dem Immobilienverkauf selbst Kontakt mit der Bank aufnehmen oder zusätzliche Gebühren zahlen, um die Grundschuld vorzeitig zu löschen. Der Notar koordiniert alles, sodass der Hausverkauf oder Wohnungsverkauf sicher und effizient abläuft. Zudem bleibt die Grundbucheintragung des neuen Eigentümers unabhängig von der Löschung möglich – der Käufer erhält ein lastenfreies Grundbuch, sobald der Prozess abgeschlossen ist.
Unser Tipp
Informieren Sie Ihren Notar frühzeitig über die bestehende Grundschuld und geben Sie die Kontaktdaten Ihrer Bank weiter. So kann die Löschungsbewilligung schnell beantragt werden, und der Kaufpreis wird korrekt verteilt. Falls Ihre Immobilienfinanzierung bereits abbezahlt ist, aber die Grundschuld noch eingetragen ist, klären Sie mit der Bank vorab, ob die Bewilligung schon vorliegt – das beschleunigt den Verkaufsprozess. Übrigens: Die Kosten für die Grundschuldlöschung (ca. 0,2 % des Grundschuldbetrags) trägt meist der Verkäufer, kann aber im Kaufvertrag anders geregelt werden.
Fazit: Nein, Sie müssen Ihre Grundschuld vor dem Verkauf nicht löschen lassen. Das Notariat kümmert sich um die Löschungsbewilligung, sodass Ihr Immobilienverkauf – ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Doppelhaus – problemlos über die Bühne geht. Mit einem erfahrenen Notar an Ihrer Seite wird der Eigentümerwechsel
Bei der Objektübergabe sollten alle Schlüssel, Objektunterlagen und Versicherungsdokumente sorgfältig übergeben werden. In einem gemeinsamen Übergabeprotokoll müssen sämtliche Zählerstände – wie Strom, Wasser, Gas und weitere – genau dokumentiert werden. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind verpflichtet, dieses Protokoll zu unterschreiben und die Energieversorger zeitnah zu informieren. Unser Experten-Tipp: Führen Sie die Objektübergabe ausschließlich zum im Kaufvertrag festgelegten Termin durch. Nur so greifen die vom Notar empfohlenen Sicherungsmechanismen, die im Kaufvertrag verankert sind, und Sie schützen sich vor rechtlichen oder finanziellen Risiken.
Sie möchten Ihre Objektübergabe reibungslos und rechtssicher gestalten? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine professionelle Beratung!
Immobilie vermieten oder verkaufen?
Sie stehen vor der Frage: Soll ich meine Immobilie vermieten oder lieber verkaufen? Beide Optionen haben ihre Vorzüge, aber der Immobilienverkauf bietet oft mehr finanzielle Freiheit und weniger Aufwand – besonders, wenn Sie das freigesetzte Kapital clever nutzen möchten. Lassen Sie uns die Möglichkeiten Schritt für Schritt anschauen, um die beste Entscheidung für Ihre Wohnimmobilie, Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung zu finden.
Vermieten: Einnahmen mit Aufwand
Die Vermietung Ihrer Immobilie bringt regelmäßige Mieteinnahmen – ideal, wenn Sie eine zusätzliche Einkommensquelle suchen. Doch als Vermieter gibt es auch Herausforderungen: Sie müssen sich um Mieterauswahl, Mietverträge, Reparaturen und die Instandhaltung kümmern. Dazu kommen gesetzliche Regeln wie das Bestellerprinzip, das Sie verpflichtet, die Maklerprovision zu zahlen, wenn Sie einen Makler für die Vermarktung beauftragen. Mietpreisbremsen oder Leerstände können zudem die Rendite drücken. Kurz gesagt: Vermieten bedeutet dauerhaften Einsatz von Zeit und Geld – und die Gewinne sind nicht immer so hoch wie erhofft.
Verkaufen: Kapital freisetzen und profitabel investieren
Der Immobilienverkauf hingegen gibt Ihnen die Möglichkeit, sofort eine größere Summe zu erhalten und sich von den Pflichten einer Wohnimmobilie zu befreien. Mit dem Erlös können Sie Schulden tilgen, neue Projekte starten oder – unserer Meinung nach – das freigesetzte Kapital in profitablere Anlagen stecken, wie etwa Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, XRP, Cardano, Stellar, Hedera Hashgraph, Algorand), Aktien oder ETFs. Wir möchten betonen, dass dies ausschließlich unsere eigene Sichtweise ist und keine Finanz- oder Anlageberatung darstellt – Ihre Entscheidung hängt von Ihren persönlichen Zielen ab. Der Immobilienboom ist nicht mehr wirklich da, aber jetzt ist ein guter Zeitpunkt, noch relativ gute Marktpreise zu erzielen – vor allem bei guter Lage, z. B. in einem Stadtteil mit starker Infrastruktur. Ein professioneller Immobilienmakler hilft Ihnen, den optimalen Marktwert zu bestimmen und eine Verkaufsstrategie zu entwickeln.
Warum jetzt verkaufen?
Ein Hausverkauf oder Wohnungsverkauf entlastet Sie von laufenden Kosten wie Instandhaltungskosten, Grundsteuer oder Hausgeld (bei Eigentumswohnungen). Sie umgehen Risiken wie Wertverlust, falls der Markt weiter abschwächt. Ist Ihre Immobilie abbezahlt, wird der Verkaufserlös zu einem sofort verfügbaren Kapitalpolster, das Sie flexibel nutzen können – etwa, unserer Ansicht nach, für Kryptowährungen wie Bitcoin oder andere Investitionen, statt es in einer Immobilie „gebunden“ zu lassen. Nochmals: Dies ist unsere Meinung und keine Anlageberatung. Da der Immobilienboom nachgelassen hat, ist jetzt ein günstiger Moment, um noch solide Verkaufspreise zu sichern.
Unser Tipp: Verkaufen und neu investieren
Ihre Ziele entscheiden, aber der Immobilienverkauf ist oft die smarte Wahl. Sie sparen sich den Aufwand der Vermietung, nutzen die Chance auf noch relativ gute Marktpreise und können das Kapital – unserer Meinung nach – in profitablere Anlagen wie Kryptowährungen (z. B. XRP, Cardano, Stellar, Hedera Hashgraph, Algorand), Aktienmärkte oder andere Investments stecken, die mehr Rendite bringen könnten. Wir geben hier nur unsere Sicht wieder und bieten keine Finanzberatung. Ein Makler übernimmt die Bewertung, Besichtigungen, Verhandlungen und den Notartermin, sodass der Verkaufsprozess stressfrei abläuft. Bei niedrigen Zinsen suchen immer noch viele Käufer nach Wohnimmobilien, was Ihren Kaufpreis stützen kann.
Fazit
Die Vermietung bietet Einnahmen, aber der Verkauf gibt Ihnen sofortiges Kapital, weniger Verantwortung und die Chance, in Kryptowährungen wie Bitcoin, XRP, Cardano, Stellar, Hedera Hashgraph, Algorand oder andere Anlagen zu investieren – das ist unsere Meinung, keine Anlageberatung. Der Immobilienboom ist vorbei, doch jetzt können Sie noch gute Preise erzielen. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, unterstützen wir Sie mit unserer Makler-Expertise, um den besten Verkaufspreis zu sichern. Kontaktieren Sie uns für eine Marktwerteinschätzung – gemeinsam machen wir Ihren Hausverkauf oder Wohnungsverkauf zum Erfolg!
Im Internet finden Sie zahlreiche Vorlagen für Kaufverträge. Doch entsprechen diese wirklich dem aktuellen rechtlichen Stand? Wie lassen sich individuelle Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Käufer in solchen Standardvorlagen berücksichtigen? Zudem ist ein Kaufvertrag ohne notarielle Beglaubigung rechtlich nicht bindend.
Unser Tipp für Sie: Setzen Sie auf Sicherheit und Professionalität! Lassen Sie Ihren Kaufvertrag von einem erfahrenen Notar erstellen, nachdem Sie sich mit dem Käufer auf alle Details geeinigt haben. Wir unterstützen Sie dabei, passgenaue Formulierungen für den Kaufvertrag zu entwickeln, die Ihre individuellen Wünsche und Vereinbarungen optimal abbilden. Gemeinsam mit dem Käufer können Sie Änderungen erarbeiten, bevor der Vertrag final beurkundet wird. Wichtig: Die notarielle Beurkundung sollte erst erfolgen, wenn alle Vertragsänderungen festgelegt und die Finanzierungsbestätigung des Käufers vorliegt. So vermeiden Sie Risiken und stellen sicher, dass Ihr Immobilienverkauf reibungslos abläuft.
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Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie zunächst bedenken, dass die Mehrheit der potenziellen Käufer berufstätig ist. Planen Sie daher Besichtigungstermine so, dass diese auch abends oder am Wochenende stattfinden können, um Interessenten entgegenzukommen. Eine gründliche Vorbereitung Ihrer Immobilie ist essenziell: Reinigen Sie das Haus oder die Wohnung vor jedem Termin sorgfältig, sorgen Sie für Ordnung und Sauberkeit und schaffen Sie ein angenehmes Raumklima. So fühlen sich Kaufinteressenten sofort wohl und können sich besser vorstellen, dort zu leben – ein entscheidender Faktor für den Immobilienverkauf.
Während der Besichtigung ist ein freundlicher und respektvoller Umgang mit den Interessenten unerlässlich – selbst bei detaillierten oder kritischen Nachfragen. Ein oberflächlicher Rundgang reicht bei den hohen Summen, die beim Hauskauf oder Wohnungskauf im Spiel sind, nicht aus. Planen Sie ausreichend Zeit ein, um auf alle Fragen einzugehen und den potenziellen Käufern ein gutes Gefühl zu vermitteln. Auch nach der Besichtigung ist es wichtig, am Ball zu bleiben: Haken Sie nach, beantworten Sie weitere Fragen und halten Sie den Kontakt, um den Verkaufsprozess voranzutreiben.
Unser Experten-Tipp für den Immobilienmarkt: Seien Sie vorsichtig, wem Sie Ihre Tür öffnen. Nicht jeder Interessent hat ernsthafte Kaufabsichten. Manche möchten lediglich einen Blick in fremde Immobilien werfen oder nutzen Besichtigungen sogar, um Ihr Zuhause auszuspähen. Prüfen Sie daher im Vorfeld, ob es sich um echte Käufer oder sogenannte Immobilientouristen handelt. Das spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
Wie komme ich an einen rechtlich einwandfreien Kaufvertrag?
Für einen wasserdichten Immobilienkaufvertrag empfiehlt es sich, einen Notar oder einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Diese Experten stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und schützen Sie vor späteren Streitigkeiten.
Was ist bei der Objektübergabe zu beachten?
Bei der Objektübergabe sollten Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellen, das den Zustand der Immobilie dokumentiert. Klären Sie zudem offene Punkte wie Schlüsselübergabe, Zählerstände und eventuelle Mängel, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Bevor der Immobilienverkauf startet, benötigen Sie eine Vielzahl an Dokumenten und Unterlagen, um beispielsweise ein überzeugendes Immobilien-Exposé zu erstellen. Diese sind essenziell, um potenzielle Käufer anzusprechen und den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten. Zu den wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf oder Wohnungsverkauf zählen:
- Digitale Weitwinkelfotos: Hochwertige Immobilienfotos steigern die Attraktivität Ihrer Anzeige.
- Aufmerksamkeitsstarke Texte: Professionelle Immobilienbeschreibungen heben die Vorzüge Ihrer Immobilie hervor.
- Aktueller Grundbuchauszug: Unverzichtbar für Transparenz beim Immobilienkauf.
- Wirtschaftsplan: Besonders relevant bei Eigentumswohnungen.
- Energieausweis: Pflicht beim Immobilienverkauf – ohne droht ein Bußgeld von mehreren tausend Euro.
- Aufbereitete Grundrisse: Klare Grundrisspläne erleichtern Käufern die Orientierung.
- Teilungserklärung: Wichtig für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser.
- Protokolle der Eigentümerversammlungen: Bei Eigentumswohnungen ein Muss.
- Baubeschreibung: Detaillierte Infos zur Bauweise und Ausstattung Ihrer Immobilie.
- Aktueller Lageplan: Zeigt die genaue Position und Umgebung Ihrer Immobilie.
Unser Immobilien-Tipp: Planen Sie vor dem Verkaufsstart ausreichend Zeit ein, um Ihre Immobilie optimal vorzubereiten. Dazu gehören notwendige Reparaturen, Modernisierungsmaßnahmen und eine ansprechende Präsentation. Beachten Sie dabei die Bedürfnisse verschiedener Käuferzielgruppen: Eine junge Familie mit Kindern sucht andere Highlights in einem Eigenheim als ein Arztehepaar oder Ruheständler. Eine professionelle Immobilienbewertung und zielgerichtete Vermarktung können den Verkaufspreis und die Verkaufsgeschwindigkeit erheblich steigern.
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mmobilie selbst verkaufen oder Makler beauftragen? So optimieren Sie Ihren Hausverkauf
Der Verkauf einer Immobilie – vom Festlegen des Verkaufspreises bis zur Schlüsselübergabe – kann als Privatperson viele Monate in Anspruch nehmen. Ohne Fachwissen wird es schnell herausfordernd, den realistischen Immobilienwert zu bestimmen, alle notwendigen Unterlagen zu sammeln, effektive Vermarktungsstrategien zu wählen, ansprechende Exposés zu erstellen oder Besichtigungen professionell zu organisieren. Starten Sie etwa mit einem zu hohen Preis und finden keinen Käufer, verwandelt sich der Prozess in einen langwierigen Immobilienverkauf-Marathon. Je länger Ihre Immobilie auf dem Markt bleibt, desto skeptischer werden Interessenten. Das Risiko steigt, die Immobilie entweder gar nicht oder nur weit unter Wert zu verkaufen.
Unser Tipp für Ihren Immobilienverkauf
Informieren Sie sich vorab gründlich über die Aufgaben und Hürden beim privaten Hausverkauf und prüfen Sie realistisch, ob Sie diese bewältigen können. Überlegen Sie, ob ein erfahrener Immobilienmakler Ihnen nicht mehr Nutzen bringt. Mit unserer Unterstützung ist der Verkauf Ihrer Immobilie oft in nur acht Wochen abgeschlossen – zum bestmöglichen Preis. So sparen Sie wertvolle Zeit, vermeiden Stress und profitieren von rechtlicher sowie finanzieller Sicherheit.
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- Viele Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, fallen auf diese typischen Denkfehler herein:
- Mein neues Objekt kostet mich …, daher muss ich mindestens … für den Immobilienverkauf verlangen.
- Ich habe damals schon … bezahlt, also ist die Immobilienbewertung heute sicher viel höher.
- Mein Nachbar hat … bekommen, und meine Wohnung oder mein Haus ist deutlich attraktiver.
- Der Käufer wird ohnehin verhandeln, also lege ich besser … auf den Verkaufspreis drauf.
Dabei gilt: Eine Immobilie ist am Ende immer nur so viel wert, wie ein Käufer bereit ist zu zahlen. Und dieser kennt meist den lokalen Immobilienmarkt sehr gut, hat schon mehrere Objekte in der Gegend besichtigt und weiß genau, was er für sein Budget im Rahmen der aktuellen Immobilienpreise erwarten kann.
Unser Rat: Verlassen Sie sich beim Verkauf nicht auf Ihr Gefühl, grobe Schätzungen oder die Erzählungen von Nachbarn. Ermitteln Sie den Marktwert Ihrer Immobilie objektiv. Schauen Sie, was vergleichbare Immobilien eingebracht haben, und beobachten Sie die Entwicklung des Immobilienmarkts vor Ort. Wenn Ihnen das zu mühsam ist, ziehen Sie einen Gutachter oder erfahrene Immobilienmakler wie uns hinzu – so sichern Sie sich den optimalen Verkaufspreis für Ihre Wohnung oder Ihr Haus.
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FAQ für Käufer
Wenn Sie eine Immobilie kaufen und eine Finanzierung über eine Bank nutzen, ist die Grundschuldbestellung ein entscheidendes Dokument im Immobilienkaufprozess. Aber bis wann muss sie vorliegen? Hier erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen, damit Ihr Hauskauf oder Wohnungskauf reibungslos über die Bühne geht – ohne zusätzliche Termine beim Notar.
Was ist die Grundschuldbestellung?
Die Grundschuldbestellung ist die schriftliche Zustimmung des Käufers, eine Grundschuld im Grundbuch eintragen zu lassen. Sie dient der Bank als Sicherheit für den Immobilienkredit. Ohne diese Sicherheit kann die Bank den Kreditbetrag nicht freigeben, was den Kaufvertrag und den Eigentümerwechsel verzögern würde. Der Notar benötigt dieses Dokument, um den Notartermin vollständig abzuwickeln und die Grundbucheintragung vorzubereiten.
Zeitpunkt: 2-3 Arbeitstage vor dem Notartermin
Damit alles beim Notartermin glatt läuft, sollte die Grundschuldbestellung der finanzierenden Bank idealerweise 2 bis 3 Arbeitstage vorher beim Notar vorliegen. Warum so früh? Der Notar muss die Unterlagen prüfen und sicherstellen, dass die Finanzierungsbestätigung, der Kaufvertrag und die Grundschuld aufeinander abgestimmt sind. Liegt das Dokument nicht rechtzeitig vor, könnte ein Folgetermin nötig werden – das bedeutet Mehrkosten und Verzögerungen für Sie als Käufer. Mit einer rechtzeitigen Abgabe vermeiden Sie Stress und halten den Immobilienkauf auf Kurs.
Wie läuft das ab?
Nachdem Sie Ihre Bankfinanzierung geklärt haben, erstellt die Bank die Grundschuldbestellungsurkunde. Diese wird Ihnen zugeschickt oder direkt an den Notar weitergeleitet. Sie müssen sie unterschreiben und beglaubigen lassen – oft passiert das bei einem separaten Termin oder direkt beim Hauptermin, wenn alles gut geplant ist. Die Bank gibt dann die Freigabe des Kreditbetrags, sobald die Grundschuld eingetragen ist. Der Notar reicht die Unterlagen ans Grundbuchamt, und nach der Eintragung fließt das Geld an den Verkäufer.
Warum ist Timing so wichtig?
Der Notartermin ist der zentrale Moment im Kaufprozess: Hier wird der Kaufvertrag beurkundet, und die Grundschuldbestellung muss bereitliegen, um die Finanzierung abzusichern. Fehlt sie, kann der Notar den Vorgang nicht abschließen, und der Eigentümerwechsel verzögert sich. Das könnte auch Auswirkungen auf die Kaufpreiszahlung haben, da diese oft erst nach der Grundbucheintragung fällig wird. Mit 2-3 Arbeitstagen Vorlauf geben Sie der Bank und dem Notar genug Zeit, alles zu koordinieren.
Unser Tipp
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank und dem Notar, um den Zeitplan abzustimmen. Fragen Sie nach der Grundschuldbestellung, sobald Ihre Finanzierung steht, und klären Sie, ob die Bank sie direkt an den Notar schickt. So vermeiden Sie einen Folgetermin und halten die Kaufkosten niedrig. Übrigens: Die Grundschuld bleibt auch nach dem Hauskauf im Grundbuch stehen, bis der Kredit abbezahlt ist – erst dann können Sie sie löschen lassen.
Fazit: Die Grundschuldbestellung der finanzierenden Bank sollte 2-3 Arbeitstage vor dem Notartermin beim Notar vorliegen, damit Ihr Immobilienkauf – ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Doppelhaus – ohne Verzögerungen über die Bühne geht. Mit guter Planung sichern Sie die Finanzierung und sparen Zeit und Nerven!
Beim Hauskauf eines Altbaus fragen sich viele: Welche energetischen Sanierungsmaßnahmen muss ich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchführen? Seit der Novelle des GEG zum 1. Januar 2024 gibt es klare Vorgaben, die neue Eigentümer von Wohnimmobilien wie Einfamilienhäusern oder Zweifamilienhäusern beachten müssen – besonders bei einem Eigentümerwechsel. Hier erklären wir Ihnen, was verpflichtend ist, welche Fristen gelten und welche Ausnahmen es gibt, damit Sie Ihren Immobilienkauf gut planen können.
Sanierungspflicht nach dem GEG beim Hauskauf
Das GEG verpflichtet neue Eigentümer, innerhalb von zwei Jahren nach der Grundbucheintragung bestimmte energetische Sanierungen durchzuführen, wenn die Immobilie nicht den aktuellen energetischen Standards entspricht. Diese Regel gilt für Bestandsimmobilien, die nach dem 1. Februar 2002 gekauft, geerbt oder geschenkt wurden. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen die Heizung und die Wärmedämmung. Hier die Details:
- Heizungstausch bei alten Öl- und Gasheizungen
Wenn Ihre neue Immobilie eine Öl- oder Gasheizung hat, die älter als 30 Jahre ist und ein Standard- oder Konstanttemperaturkessel ist, müssen Sie diese austauschen (§ 72 GEG). Moderne Niedertemperatur- oder Brennwertheizungen sind davon ausgenommen und dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionieren. Seit 2024 gilt außerdem: Neue Heizungen in Bestandsgebäuden müssen, wenn sie ersetzt werden, zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen – etwa durch Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie. Für Altbauten gibt es jedoch Übergangsfristen, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung (oft bis 2026 oder 2028). - Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
Un isolierte Heizungsrohre und Warmwasserleitungen in unbeheizten Bereichen (z. B. Keller) müssen gedämmt werden (§ 71 GEG). Das reduziert Wärmeverluste und ist eine kostengünstige, aber verpflichtende Maßnahme. Die Dämmdicke richtet sich nach den Vorgaben des GEG. - Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs
Ist die oberste Geschossdecke (bei unbeheiztem Dachboden) oder das Dach nicht ausreichend gedämmt, müssen Sie nachrüsten (§ 47 GEG). Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) darf nach der Sanierung maximal 0,24 W/m²K betragen. Das sorgt für besseren Wärmeschutz und senkt langfristig die Heizkosten.
Keine generelle Sanierungspflicht für Fassaden
Eine Fassadendämmung ist nicht pauschal vorgeschrieben. Sie wird aber verpflichtend, wenn Sie mehr als 10 % der Außenwand erneuern (z. B. bei einem neuen Putz oder Umbau, § 48 GEG). Dann müssen Sie den gesetzlichen Mindestwärmeschutz einhalten und die Fassade entsprechend dämmen.
Fristen und Ausnahmen
Nach dem Notartermin und der Eintragung ins Grundbuch haben Sie zwei Jahre Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Selbstnutzer vor 2002: Wenn Sie die Immobilie schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, entfällt die Sanierungspflicht.
- Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Häusern greift die Pflicht nicht, wenn die Maßnahmen den Schutz beeinträchtigen.
- Wirtschaftlichkeit: Falls die Sanierung unverhältnismäßig teuer ist, können Sie bei der Behörde eine Ausnahme beantragen (§ 102 GEG).
Zusätzliche Pflicht: Energieberatung
Nach dem Hauskauf müssen Sie für Ein- oder Zweifamilienhäuser ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Energieberater führen (§ 80 GEG). Dieses Gespräch klärt den energetischen Zustand und mögliche Sanierungsmaßnahmen – eine Pflicht, die Ihnen hilft, die Anforderungen des GEG zu verstehen.
Warum sich der Aufwand lohnt
Auch wenn die energetische Sanierung zunächst Kosten bedeutet, profitieren Sie langfristig: Sie sparen Heizkosten, steigern den Immobilienwert und können Förderungen nutzen, z. B. von der KfW (bis zu 70 % Zuschuss für Heizungstausch) oder dem BAFA. Wichtig: Förderanträge sollten vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Unser Tipp
Lassen Sie vor dem Immobilienkauf den Energieausweis prüfen und den Zustand von Heizung und Dämmung bewerten. So vermeiden Sie Überraschungen. Wir unterstützen Sie gerne mit einer Marktwerteinschätzung und Infos zu Förderprogrammen, um Ihren Hauskauf und die Sanierung reibungslos zu gestalten!
Fazit: Beim Hauskauf sind Heizungstausch, Rohrdämmung und Dachdämmung die häufigsten verpflichtenden Sanierungsmaßnahmen nach dem GEG – mit einer Zwei-Jahres-Frist nach Eigentümerwechsel. Mit der richtigen Planung wird Ihre Wohnimmobilie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch energieeffizient und zukunftssicher.
Nach dem Kauf einer Immobilie – sei es eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Grundstück – ist der beglaubigte Grundbuchauszug ein wichtiges Dokument, das Ihre Eigentümerschaft offiziell bestätigt. Doch wann erhalten Sie diesen Grundbuchauszug? Der Zeitpunkt hängt von mehreren Schritten im Immobilienkaufprozess ab, die wir Ihnen hier einfach erklären.
Der Grundbuchauszug wird vom Grundbuchamt ausgestellt, einer Abteilung des Amtsgerichts, das für die Eintragung von Eigentumsrechten zuständig ist. Nachdem Sie den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben haben, beginnt der Prozess der Eigentumsumschreibung. Der Notar reicht die Unterlagen – wie den Kaufvertrag, die Auflassungsvormerkung und die Grunderwerbssteuerbescheinigung – beim Grundbuchamt ein. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Eigentum auf Ihren Namen übertragen und der beglaubigte Grundbuchauszug erstellt.
Ein entscheidender Faktor ist die Kaufpreiszahlung. Das Grundbuchamt trägt Sie als neuen Eigentümer erst ein, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt und die Zahlung vom Verkäufer bestätigt wurde. Zusätzlich muss die Grunderwerbssteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises liegt, beim Finanzamt beglichen sein. Das Finanzamt stellt daraufhin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die dem Grundbuchamt vorliegen muss. Ohne diese Bescheinigung verzögert sich die Grundbucheintragung.
In der Regel dauert es nach dem Notartermin etwa 4 bis 8 Wochen, bis die Eigentumsumschreibung abgeschlossen ist – je nach Arbeitsaufkommen des Grundbuchamts und der Schnelligkeit der Zahlungsabwicklung. Sobald Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, können Sie den beglaubigten Grundbuchauszug anfordern. Diesen erhalten Sie entweder direkt vom Notar, der die Unterlagen für Sie verwahrt, oder Sie beantragen ihn selbst beim Grundbuchamt gegen eine geringe Gebühr.
Unser Tipp: Klären Sie mit Ihrem Notar vorab, ob er den Grundbuchauszug nach der Eintragung automatisch für Sie besorgt – das spart Zeit. Beachten Sie auch, dass Verzögerungen entstehen können, wenn z. B. noch Hypotheken oder Grundschulden des Vorbesitzers gelöscht werden müssen. In solchen Fällen kann es bis zu 12 Wochen dauern, bis alles finalisiert ist. Ein aktueller Grundbuchauszug ist nicht nur für Ihre Unterlagen wichtig, sondern auch, wenn Sie die Immobilie später als Sicherheit für eine Finanzierung nutzen möchten.
Fazit: Den beglaubigten Grundbuchauszug bekommen Sie nach dem Immobilienkauf in der Regel 4 bis 8 Wochen nach dem Notartermin, sobald die Kaufpreiszahlung, die Grunderwerbssteuer und die Eigentumsumschreibung abgeschlossen sind. Der Notar oder das Grundbuchamt stellt Ihnen das Dokument dann zur Verfügung – ein offizieller Beweis für Ihr neues Eigentum an der Wohnimmobilie oder dem Grundstück.
Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, muss Hausgeld zahlen – und diese Kosten bereits vor dem Immobilienkauf einplanen. Das Hausgeld ist eine Art Nebenkostenabrechnung für Eigentümer und umfasst neben den Betriebskosten auch Ausgaben für die Instandhaltung und Verwaltung des Gebäudes. Typische Posten im Hausgeld sind Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Reinigung, Gebäudeversicherung, Fahrstuhl, Hausmeister, Schornsteinfeger oder Gärtner. Nicht alle dieser Kosten können auf die Mieter umgelegt werden, was für Wohnungseigentümer wichtig zu wissen ist.
Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung anhand eines Wirtschaftsplans ermittelt, der von der Eigentümerversammlung genehmigt wird. Mit einem Verteilungsschlüssel, der auf dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum basiert, werden die Hausgeld-Kosten auf die Eigentümer verteilt. Der Miteigentumsanteil hängt von der Wohnfläche und dem individuellen Verbrauch ab und ist ebenfalls im Wirtschaftsplan ersichtlich.
Am Jahresende erstellt die Hausverwaltung eine detaillierte Hausgeldabrechnung. Fehlende Beträge müssen nachgezahlt, Überschüsse werden den Eigentümern zurückerstattet – ein wichtiger Aspekt der Kostenplanung beim Eigentumswohnungskauf.
Unser Immobilien-Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Eigentumswohnung gründlich über den Zustand des Gebäudes und das Baujahr. Selbst wenn das Hausgeld niedrig erscheint, können bei einer sanierungsbedürftigen Immobilie bald hohe Reparaturkosten anfallen. Prüfen Sie den Wirtschaftsplan, die Protokolle der Eigentümerversammlungen und vergleichen Sie Gebäudeversicherungen sowie Handwerkerpreise. So vermeiden Sie unerwartete Instandhaltungskosten und sichern Ihre Investition in die Eigentumswohnung.
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Im Alter mietfrei wohnen und das Eigenheim nach individuellen Wünschen gestalten – das sind oft die Hauptgründe für einen Immobilienkauf. Entscheidend für die Kaufentscheidung ist eine sichere Immobilienfinanzierung, die gewährleistet, dass die Immobilie vor dem Ruhestand vollständig abbezahlt ist. Nur dann wird das Haus oder die Wohnung zur wertvollen Zusatzrente.
Potenzielle Käufer sollten sich bewusst sein, dass der Erwerb einer Immobilie langfristige Verpflichtungen mit sich bringt, darunter Steuern, Versicherungen und die Notwendigkeit, Rücklagen für Instandhaltungskosten und Reparaturen zu bilden – auch nachdem die Immobilie abbezahlt ist. Diese laufenden Kosten sind ein wichtiger Aspekt bei der Planung eines Eigenheims.
Trotz des Traums von den eigenen vier Wänden entscheiden sich viele aus Gründen der Flexibilität für eine Mietwohnung. Wer beruflich oder privat umziehen muss, profitiert bei einer Mietwohnung von geringerem Aufwand und einer schnelleren Verfügbarkeit des neuen Zuhauses. Auch die im Vergleich zu einer Kaufimmobilie niedrigeren monatlichen Kosten sowie die Tatsache, dass Mieter sich weder um Reparaturen noch um die Gebäudeinstandhaltung kümmern müssen, beeinflussen die Entscheidung oft maßgeblich.
Unser Immobilien-Tipp: Lassen Sie vor einem Immobilienkauf Ihre aktuelle und zukünftige Finanzlage von bankenunabhängigen Finanzexperten prüfen. Diese analysieren, wie sich Faktoren wie Familienplanung oder andere Lebensumstände auf Ihre Finanzierung auswirken, und helfen bei der Auswahl des passenden Darlehens. Ein Eigenheim lohnt sich besonders bei niedrigen Zinsen und ausreichend Eigenkapital. Zudem steigert eine Immobilie in Gegenden mit hohen Mieten und guter Infrastruktur ihren Wert – ein wichtiger Punkt für die langfristige Wertsteigerung.
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Die Kreditunterlagen geben der Bank detaillierte Informationen über Ihre Kreditwürdigkeit, das Kauf- oder Bauobjekt sowie die Beleihbarkeit der Immobilie. Diese Dokumente sind entscheidend für die Immobilienfinanzierung und die Bewilligung eines Kredits.
Für Privatpersonen erfordert die Bonitätsprüfung folgende Nachweise:
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Der aktuelle Einkommenssteuerbescheid
- Nachweise über vorhandene Vermögenswerte (z. B. Sparguthaben)
- Bestehende Versicherungsverträge
- Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Selbständige und Freiberufler müssen zusätzlich Folgendes vorlegen:
- Den letzten Jahresabschluss
- Die letzten zwei Einkommenssteuernachweise
- Eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Weitere Vermögensnachweise wie Wertpapierdepots, Mietverträge oder Rentenbescheide können ebenfalls eingereicht werden. Mit dem Kreditantrag stimmt der Kreditnehmer außerdem einer Schufa-Auskunft zur Bonitätsprüfung zu.
Zusätzlich benötigt die Bank Informationen über die zu finanzierende Immobilie oder das Grundstück. Die erforderlichen Unterlagen variieren je nachdem, ob Sie eine Bestandsimmobilie kaufen oder ein Neubauvorhaben planen. Typische Dokumente für die Immobilienfinanzierung umfassen:
- Einen Lageplan der Immobilie
- Bei einem Neubau die Baubeschreibung
- Eine Gesamtkostenaufstellung
- Den aktuellen Grundbuchauszug
- Die Einheitswertbeschreibung des Finanzamtes
- Die Baugenehmigung bei einem Neubau
- Die Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
- Eine Wohnflächenberechnung
- Die Brandversicherungspolice
Unser Finanzierungstipp: Neben der Immobilie können auch andere Sachwerte als Kreditsicherheit dienen, etwa Kunstobjekte, Wertpapiere, Aktien oder Bausparverträge. Da die Beleihungsgrenzen dieser Sicherheiten stark schwanken, ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. Ebenso kann eine Bürgschaft als personenbezogene Kreditsicherheit in Betracht kommen. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Bank über alle Möglichkeiten, um die besten Konditionen für Ihre Immobilienfinanzierung zu sichern.
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist mit der Bezahlung des Kaufpreises längst nicht alles erledigt. Zusätzlich fallen verschiedene Kaufnebenkosten an, die – je nach Immobilie – bis zu 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen können. Diese Nebenkosten sind ein entscheidender Faktor beim Immobilienerwerb und sollten vorab genau kalkuliert werden.
Zu den häufigsten Kaufnebenkosten zählt die Maklercourtage, die bei der Vermittlung einer Immobilie anfällt. Hinzu kommen Notarkosten, die für die Erstellung und Beglaubigung des Kaufvertrags essenziell sind. Mit einem Satz von 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises erstellt der Notar die notwendige Urkunde für die Kaufabwicklung. Die gesetzlich vorgeschriebene Beglaubigung des Immobilienkaufvertrags verursacht ebenfalls Kosten, die der Käufer trägt.
Die Grundbucheintragung, durchgeführt vom Grundbuchamt, schlägt mit etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises zu Buche. Sie ist unerlässlich, um das Eigentum an der Immobilie rechtskräftig zu sichern. Im Grundbuch werden zudem alle Grundstücksrechte wie Eigentum, Hypotheken oder Grundschulden dokumentiert – ein wichtiger Schritt beim Hauskauf oder Wohnungskauf.
Auch das Finanzamt meldet seinen Anspruch an: Die Grunderwerbssteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises (Stand: 21.10.2015) und ist eine der größten Nebenkosten beim Immobilienerwerb. Käufer sollten sich über die jeweilige Höhe der Grunderwerbssteuer im Bundesland informieren.
Bei der Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung über ein Darlehen fallen neben Zinsen und Tilgungsraten weitere Kosten an. Dazu gehören etwa Wertermittlungsgebühren, die zwischen 0,2 und 0,5 Prozent der Darlehenssumme liegen. Wird der Kredit nicht rechtzeitig abgerufen, können Banken zudem Bereitstellungsentgelte oder Bereitstellungszinsen verlangen. Diese betragen bis zu 0,25 Prozent der Kreditsumme pro Monat, wobei Höhe und Startdatum oft mit der Bank verhandelbar sind.
Unser Immobilien-Tipp: Informieren Sie sich vor dem Immobilienkauf gründlich über die Höhe und Art der Kaufnebenkosten. Lassen Sie sich vom Notar den Grundbuchauszug detailliert erklären, inklusive aller rechtlichen Verpflichtungen. Beachten Sie außerdem, dass bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer unter bestimmten Voraussetzungen mitgekaufte Einrichtungsgegenstände oder Ausstattungen (z. B. Einbauküche) vom Kaufpreis abgezogen werden können. Für eine genaue Klärung empfehlen wir, einen Notar oder Steuerberater zu konsultieren.
Ob in digitaler Form als PDF oder in gedruckter Ausführung – das Immobilien-Exposé stellt in der Regel die erste Informationsquelle für eine Immobilie dar und bietet eine Vielzahl essenzieller Daten, Zahlen und Fakten rund um das Objekt.
Hochwertige Fotos aller Räume sowie der Außenanlage, falls vorhanden, sollen potenziellen Käufern oder Mietern einen realistischen ersten Eindruck von der Wohnung oder dem Haus vermitteln. Zu den unverzichtbaren Angaben im Exposé gehören die Objektart (z. B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung), die Wohnfläche in Quadratmetern, der Bezugstermin, die Zimmeranzahl, das Baujahr, der Kaufpreis oder die Miete, die Nebenkosten, Details zur Ausstattung (z. B. Einbauküche, Balkon), sowie Informationen zu Kaution oder Maklercourtage.
Seit der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung des Energieausweises müssen die zentralen Eckdaten zum energetischen Zustand der Immobilie bereits im Immobilien-Exposé – auch in Immobilienanzeigen – angegeben werden. Liegt ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis vor? Welche Heizungsart (z. B. Gasheizung, Fernwärme) wird genutzt? Wie hoch ist der Endenergieverbrauch in kWh? Diese und weitere Details zum Energieausweis sind in einem professionellen Immobilien-Exposé Pflicht und unterstützen Transparenz für Kauf- oder Mietinteressenten.
Ein ebenso wichtiger Bestandteil ist die detaillierte Objektbeschreibung. Sie umfasst Informationen zur Lage der Immobilie (z. B. Stadtteil, Infrastruktur), dem Zustand (sanierungsbedürftig oder neuwertig) und der Ausstattung (z. B. Parkettboden, Garten). Darüber hinaus können auch mögliche alternative Nutzungsarten, wie eine Umwandlung in ein Mehrfamilienhaus oder eine Gewerbenutzung, im Exposé erwähnt werden.
Unser Immobilien-Tipp: Seit einigen Jahren werden Interessenten bereits bei der Ansicht des Exposés aufgefordert, zu bestätigen, dass sie über ihr Widerrufsrecht als Verbraucher informiert wurden. Diese Maßnahme der EU dient dem Verbraucherschutz und ist bei Immobilienangeboten ein wichtiger rechtlicher Hinweis.
Damit die Grundlage für eine sichere Immobilienfinanzierung frühzeitig gelegt wird, sollten Sie sich mit diesem Thema bereits auseinandersetzen, bevor Sie die Suche nach einem Haus oder einer Wohnung starten. Experten raten dazu, beim Immobilienkauf etwa 20 bis 30 Prozent Eigenkapital einzubringen, um attraktive Finanzierungskonditionen zu sichern und die Kreditkosten zu senken.
Die Auswahl an Kreditanbietern ist riesig, ebenso wie die Vielfalt der Darlehensangebote. Ein gründlicher Vergleich von Finanzierungsmodellen ist daher essenziell. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf einen klassischen Hypothekenkredit, sondern setzen Sie auf eine clevere Kombination verschiedener Optionen.
Beispielsweise kann es sinnvoll sein, einen Teil der Finanzierung über einen Bausparvertrag abzudecken, einen Bankkredit hinzuzuziehen und zusätzlich einen günstigen KfW-Kredit zu nutzen. Diese Strategie bietet Ihnen flexible Laufzeiten, unterschiedliche Sondertilgungsmöglichkeiten und den Vorteil, dass die Zinsbindung nicht für alle Kredite gleichzeitig ausläuft – das erhöht Ihre finanzielle Flexibilität.
Unser Tipp: Prüfen Sie, welche staatlichen Zuschüsse oder Steuervorteile beim Immobilienkauf für Sie infrage kommen. Denken Sie frühzeitig an die Anschlussfinanzierung und lassen Sie sich zu Optionen wie Forward-Darlehen oder Sparverträgen beraten. Planen Sie außerdem Spielraum für Sondertilgungen ein – etwa bei einer Erbschaft oder der Auszahlung einer Lebensversicherung können Sie so die Rückzahlungsdauer erheblich verkürzen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Finanzierungsantrag?
Für einen Finanzierungsantrag benötigen Sie in der Regel Einkommensnachweise, Informationen zur Immobilie, Angaben zu Ihrem Eigenkapital und eine Schufa-Auskunft – Ihr Berater gibt Ihnen eine genaue Checkliste.
Soll ich wirklich kaufen oder doch lieber mieten?
Ob Kauf oder Miete die bessere Wahl ist, hängt von Ihrer finanziellen Situation, Ihren Zukunftsplänen und den aktuellen Zinsen ab. Ein Experte kann Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Jetzt starten: Lassen Sie sich unverbindlich zu Ihrer Immobilienfinanzierung beraten und sichern Sie sich die besten Konditionen für Ihren Traum vom Eigenheim – kontaktieren Sie uns noch heute!
Der Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 eine Pflichtunterlage beim Verkauf und der Vermietung von Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien. Warum ist das so wichtig? Ein niedriger Kaufpreis oder Mietpreis verliert schnell an Attraktivität, wenn hohe Energiekosten die Ersparnisse auffressen. Der Energieausweis dient dazu, die Energieeffizienz eines Hauses oder einer Wohnung transparent zu dokumentieren.
Dieses Dokument umfasst vier Seiten und liefert detaillierte Informationen darüber, wie viel Energie für Heizung und Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Da die Angaben auf das gesamte Gebäude abzielen, ist ein direkter Rückschluss auf eine einzelne Wohnung nicht möglich.
Die Farbskala des Energieausweises zeigt anschaulich den Energiebedarf oder Energieverbrauch: Je grüner die Skala, desto energieeffizienter ist die Immobilie. Je nach Typ – Bedarfsausweis (theoretischer Energiebedarf) oder Verbrauchsausweis (tatsächlicher Energieverbrauch) – wird die Energieeffizienz unterschiedlich dargestellt. Der Energieverbrauchskennwert gibt die Effizienz in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) an. Zusätzlich enthält der Ausweis Vergleichswerte zu ähnlichen Gebäuden sowie Modernisierungsvorschläge, um die Energieeffizienz zu steigern.
Unser Tipp: Fordern Sie bereits bei der ersten Besichtigung eine Kopie des Energieausweises an – Ihr gesetzliches Recht! So können Sie die Energiewerte verschiedener Objekte vergleichen und fundierte Kaufentscheidungen treffen. Fehlt im Energieverbrauchskennwert der Warmwasseranteil, kalkulieren Sie je nach Gebäudetyp zusätzlich 20 bis 40 kWh ein.
Die Maklerprovision, auch als Courtage bekannt, ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie – sei es ein Haus oder eine Wohnung – erhält. Eine Vermittlung gilt als erfolgreich, sobald der Mietvertrag oder Kaufvertrag rechtskräftig unterzeichnet wurde. Erst nach diesem Geschäftsabschluss wird die Maklercourtage fällig.
Für die Berechnung der Maklerprovision ist ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Immobilienmakler notwendig. Die Höhe der Courtage wird üblicherweise schriftlich festgelegt, allerdings ist ein schriftlicher Vertrag nicht zwingend erforderlich – eine mündliche Vereinbarung kann ebenfalls rechtlich bindend sein.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vorab gründlich über die Höhe der Maklerprovision, deren Zusammensetzung und die ortsüblichen Gebühren. Eine schriftliche Vereinbarung bietet Ihnen dabei maximale rechtliche Sicherheit. Professionelle Maklerbüros bestehen meist auf 100% der maximalen Provision, da die Kosten für eine qualitativ hochwertige Vermarktung einer Immobilie sowie die laufenden kosten eines erfolgreichen Büros relativ hoch sind.
FAQ ONLINE IMMOBILIENBEWERTUNG
Eine professionelle Marktwerteinschätzung mit der „LORA Maklerbewertung“ von on-geo ist äußerst repräsentativ und liefert Ihnen eine verlässliche Grundlage für den Marktwert Ihrer Immobilie. Dieses innovative Tool, entwickelt von einem der führenden Anbieter für Immobilienbewertungen in Deutschland, nutzt aktuelle Marktdaten und bewährte Wertermittlungsverfahren, um den Verkaufswert Ihrer Eigentumswohnung, Ihres Einfamilienhauses oder Ihrer Gewerbeimmobilie präzise zu bestimmen.
Die „LORA Maklerbewertung“ basiert auf einem umfangreichen Onlinedatensatz, der deutschlandweit Vergleichspreise, Grundstückswerte und Mietdaten einbezieht. Diese Daten werden automatisch in die Bewertung integriert und mit Ihren individuellen Objektdaten – wie Wohnfläche, Lage, Baujahr und Zustand – kombiniert. Je nach Immobilientyp wendet die Software das passende Verfahren an, etwa das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren. Das Ergebnis ist eine Marktwertanalyse, die den realen Marktbedingungen entspricht – Erfahrungsberichte zeigen, dass der ermittelte Wert im Durchschnitt nur 3-5 % vom tatsächlichen Verkaufspreis abweicht.
Die Repräsentativität wird durch die hohe Datenqualität und die breite Akzeptanz des Tools unterstrichen: Über 85 % der deutschen Banken und Sparkassen sowie tausende Makler vertrauen auf die Technologie von on-geo. Zudem können wir bei Bedarf ergänzende Immobiliendaten wie Grundbuchauszüge oder Wohnmarktanalysen über die Schnittstelle zu „geoport“ hinzufügen, um die Einschätzung noch präziser zu machen.
Kurz gesagt: Die „LORA Maklerbewertung“ liefert Ihnen eine professionelle Marktwerteinschätzung, die nicht nur repräsentativ, sondern auch marktnah und zuverlässig ist. So erhalten Sie eine solide Basis für Ihren Immobilienverkauf, Ihre Finanzierung oder Ihre Vermögensplanung.
Die Marktwertermittlung Ihrer Immobilie ist ein wichtiger Schritt, um den optimalen Verkaufswert zu bestimmen – und wir legen Wert darauf, Ihnen dieses Ergebnis persönlich und umfassend zu präsentieren. Nach der Erfassung Ihrer Immobiliendaten (z. B. Wohnfläche, Lage, Baujahr) nutzen wir modernste Tools wie die „LORA Maklerbewertung“ von on-geo, um eine präzise Marktwertanalyse zu erstellen. Die Auswertung der Marktdaten und die Anwendung der passenden Wertermittlungsverfahren (z. B. Vergleichswert- oder Ertragswertverfahren) nimmt in der Regel nur wenige Tage in Anspruch.
Sobald die Bewertung abgeschlossen ist, laden wir Sie zu einem zweiten Termin in unser Büro ein. Warum persönlich? Weil wir Ihnen nicht nur den Marktwert Ihrer Eigentumswohnung, Ihres Einfamilienhauses oder Ihrer Gewerbeimmobilie detailliert erläutern möchten, sondern auch die nächsten Schritte für einen erfolgreichen Immobilienverkauf mit Ihnen besprechen. In diesem Gespräch überreichen wir Ihnen den fertigen Bewertungsreport und bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Vereinbarung (unser Begriff für den Makleralleinauftrag) abzuschließen. Diese Vereinbarung sichert Ihnen unsere exklusive Unterstützung zu – von der Vermarktung bis zum Notartermin – und sorgt dafür, dass Sie den besten Preis für Ihre Immobilie erzielen.
Unser Ansatz: Transparenz und Nähe zum Kunden. Der zweite Termin ist Ihre Chance, alle Fragen zur Marktwerteinschätzung zu klären und mit uns als Ihrem Makler den Verkaufsprozess entspannt zu planen. Vereinbaren Sie einfach den ersten Termin – das Ergebnis der Wertermittlung besprechen wir dann gemeinsam vor Ort!
Die Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie wird mit der professionellen Software „LORA Maklerbewertung“ von on-geo präzise und effizient durchgeführt. Dieses webbasierte Tool ist speziell für Immobilienbewertungen entwickelt worden und ermöglicht eine schnelle, fundierte Wertermittlung – ideal für Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder kleinere Gewerbeimmobilien.
Der Prozess beginnt mit der Eingabe relevanter Objektdaten, wie z. B. der Wohnfläche, dem Baujahr, der Lage und dem Objektzustand. Anschließend greift die LORA Maklerbewertung auf einen umfassenden Onlinedatensatz zurück, der automatisch aktuelle Marktdaten wie Vergleichspreise, Grundstückswerte und Mieten einbezieht. Diese Daten stammen aus deutschlandweiten Quellen und gewährleisten eine hohe Genauigkeit der Bewertung.
Die Software wendet bewährte Wertermittlungsverfahren an, darunter das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren, je nach Art der Immobilie. So erhalten Sie eine realistische Einschätzung des Marktwerts, die sich am tatsächlichen Verkaufswert orientiert – im Durchschnitt liegt die Abweichung bei nur 3-5 % (laut Erfahrungsberichten von Nutzern).
Zusätzlich können wir bei Bedarf weitere Immobiliendaten wie Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten oder Wohnmarktanalysen über die Schnittstelle zu „geoport“ integrieren. Das Ergebnis ist ein detaillierter Bewertungsreport, der Ihnen transparent zeigt, wie der Marktwert Ihrer Immobilie berechnet wurde.
Unser Ziel: Ihnen eine zuverlässige Marktwerteinschätzung zu bieten, die Sie beim Immobilienverkauf, der Finanzierung oder der Vermögensübersicht optimal unterstützt. Vertrauen Sie auf die Marktführerschaft von on-geo, die bereits von tausenden Maklern und Finanzdienstleistern deutschlandweit genutzt wird.
FAQ ALLGEMEINE IMMOBILIENFRAGEN
Eine Online Marktwerteinschätzung – etwa über große Portale wie Immobilienscout24 – klingt praktisch: In nur drei Minuten geben Sie ein paar Parameter ein, zahlen eine Gebühr und erhalten sofort einen Verkaufspreis oder eine Verkaufspreisspanne für Ihre Immobilie. Doch so einfach und hilfreich das scheint, es gibt erhebliche Probleme. Neben der Ungenauigkeit der Bewertung nutzen viele Immobilienportale diese Online-Bewertungen auch, um Ihre privaten Verkäuferinformationen als Leads an Makler zu verkaufen. Hier erklären wir Ihnen, warum die Marktwerteinschätzung oft täuscht, welche Schwächen sie hat und was Sie für Ihren Hausverkauf oder Wohnungsverkauf wissen sollten.
Wie funktioniert die Online Marktwerteinschätzung?
Bei Portalen wie Immobilienscout24 geben Sie Daten wie Wohnfläche, Baujahr, Lage und Zimmeranzahl ein. Nach der Eingabe wird ein Verkaufspreis berechnet – basierend auf riesigen Datenmengen, die die Plattformen aus früheren Angeboten gesammelt haben. Das Vergleichswertverfahren nutzt Durchschnittspreise ähnlicher Wohnimmobilien, die in Ihrer Region verkauft wurden. Doch diese Methode hat Schwächen, und Ihre Daten dienen oft einem weiteren Zweck.
Problem 1: Theoretischer Wert mit hoher Abweichung
Der angegebene Verkaufspreis ist ein theoretischer Wert, der bis zu 25 % vom tatsächlichen Marktwert abweichen kann. Bei einer Eigentumswohnung mit einem realen Wert von 400.000 Euro könnte die Online-Bewertung zwischen 300.000 und 500.000 Euro liegen. Diese Ungenauigkeit gefährdet Ihren Immobilienverkauf: Ein zu niedriger Preis kostet Sie Geld, ein zu hoher schreckt Käufer ab.
Problem 2: Fehlende Berücksichtigung des Zustands
Ein zentrales Manko: Der aktuelle Zustand Ihrer Immobilie wird nicht eingerechnet. Sanierungsstau, Modernisierungsbedarf, Schäden wie Schimmel oder eine moderne Heizung bleiben unberücksichtigt. Auch hochwertige Ausstattung – wie eine neue Küche – fließt nicht ein. Diese Faktoren beeinflussen den Wert massiv, doch eine Online-Bewertung ignoriert sie.
Problem 3: Vergleich mit Anbietungspreisen statt Endpreisen
Noch ein Problem: Die Portale ziehen oft nur die Anbietungspreise vergleichbarer Häuser oder Wohnungen heran – nicht die tatsächlichen Endpreise, zu denen sie verkauft wurden. Der Angebotspreis ist das, was Verkäufer zunächst fordern, liegt aber meist über dem finalen Verkaufspreis nach Verhandlungen. Diese verzerrte Datenbasis führt zu einer ungenauen Marktwerteinschätzung.
Problem 4: Daten als Makler-Leads verkauft
Ein oft übersehener Punkt: Viele Immobilienportale nutzen Ihre eingegebenen Daten, um Ihre privaten Verkäuferinformationen – wie Name, Adresse oder Telefonnummer – an Makler als Leads zu verkaufen. Das Ziel ist nicht nur die Bewertung, sondern auch die Generierung von Kontakten für Immobilienprofis, die Ihnen ihre Dienste anbieten. Ihre Anfrage wird so zu einem Verkaufsinstrument, und Sie erhalten möglicherweise ungefragt Anrufe oder Angebote von Maklern.
Problem 5: Vernachlässigung individueller Faktoren
Zusätzlich bleiben wichtige Faktoren wie die genaue Lage (ruhige Straße vs. Hauptstraße), ein Garten, eine Garage oder die Infrastruktur unberücksichtigt. Auch rechtliche Aspekte wie Grundbuchbelastungen oder ein Denkmalschutz fließen nicht ein. Das Vergleichswertverfahren der Portale ist oberflächlich und kann den individuellen Wert Ihrer Immobilie nicht präzise erfassen.
Warum das ein Nachteil ist
Eine ungenaue Online Marktwerteinschätzung kann Ihren Hausverkauf erschweren, während Ihre Daten als Lead weiterverkauft werden. Sie riskieren, die Immobilie unter Wert anzubieten oder mit einem unrealistischen Preis zu scheitern – und bekommen obendrein Makleranrufe. Käufer und Banken vertrauen oft eher einer professionellen Wertermittlung, die den realen Marktwert besser widerspiegelt.
Unser Tipp
Nutzen Sie Online-Bewertungen von Portalen wie Immobilienscout24 nur als ersten Anhaltspunkt. Für eine verlässliche Marktwerteinschätzung ziehen Sie einen Immobilienmakler oder Sachverständigen hinzu, der den Zustand, die Lage und aktuelle Marktpreise vor Ort prüft. So erhalten Sie eine Bewertung, die den echten Verkaufspreis Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Einfamilienhauses abbildet – ohne die Ungenauigkeiten und den Datenverkauf einer Online-Bewertung.
Fazit: Die Online Marktwerteinschätzung ist schnell, aber ungenau – mit Abweichungen von über 25 %, fehlendem Zustand und der Nutzung von Anbietungspreisen. Dazu werden Ihre Daten oft als Makler-Leads verkauft. Für einen erfolgreichen Immobilienverkauf ist eine professionelle Wertermittlung die bessere Wahl, um den wahren Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln!
Beim Immobilienkauf oder Immobilienverkauf – ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Grundstück – spielt der Notar eine zentrale Rolle. Doch wer darf den Notar auswählen? Die Frage, ob Sie sich den Notar frei aussuchen können, hängt von den Gepflogenheiten und Vereinbarungen im Kaufprozess ab. In der Regel entscheidet der Käufer, da er die Notargebühren trägt. Hier erklären wir Ihnen, wie das funktioniert, welche Rechte Sie haben und worauf Sie beim Hauskauf oder Wohnungsverkauf achten sollten.
Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf
Der Notar ist für die Beurkundung des Kaufvertrags zuständig und sorgt dafür, dass der Eigentümerwechsel rechtlich sicher im Grundbuch eingetragen wird. Er überwacht den Notartermin, klärt die Kaufpreiszahlung, die Grundschuldbestellung und die Grunderwerbssteuer, und stellt sicher, dass beide Seiten – Käufer und Verkäufer – fair behandelt werden. Da der Notar neutral ist, könnte man meinen, dass es egal ist, wer ihn auswählt. Doch in der Praxis gibt es eine klare Tendenz.
Wer wählt den Notar aus?
In Deutschland ist es üblich, dass der Käufer den Notar bestimmt. Der Grund: Der Käufer zahlt die Notarkosten, die je nach Kaufpreis zwischen etwa 1,5 und 2 % liegen (zzgl. MwSt.). Diese Gebühren decken die Beurkundung des Kaufvertrags, die Grundbucheintragung und weitere notarielle Leistungen ab. Da der Käufer diese Kosten übernimmt, hat er in der Regel das Auswahlrecht. Der Verkäufer stimmt dem gewählten Notar meist zu, solange keine Einwände bestehen – etwa, weil der Notar parteiisch erscheint.
Kann der Verkäufer den Notar vorschlagen?
Ja, grundsätzlich können auch Sie als Verkäufer einen Notar vorschlagen, aber das ist eher die Ausnahme. Wenn der Käufer einverstanden ist, steht dem nichts im Wege. In manchen Fällen – z. B. bei einem Notar, den beide Seiten bereits kennen – kann eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden. Entscheidend ist, dass Käufer und Verkäufer sich auf einen Notar einigen. Ist keine Einigung möglich, bleibt es beim Prinzip: Derjenige, der die Notargebühren zahlt (meist der Käufer), hat das letzte Wort.
Rechtliche Freiheit bei der Wahl
Nach deutschem Recht gibt es keine Vorschrift, die die Notarwahl zwingend einer Seite zuweist. Jeder Notar in Deutschland ist unabhängig und darf den Kaufvertrag beurkunden, solange er zuständig ist – meist im Bezirk des Grundbuchamts, wo die Immobilie liegt. Das heißt: Theoretisch könnten Sie als Verkäufer einen Notar vorschlagen, aber in der Praxis überlässt man die Wahl dem Käufer, um den Kaufprozess nicht zu verzögern.
Warum der Käufer meist entscheidet
Da der Käufer die Notarkosten trägt, wird ihm das Auswahlrecht zugestanden – ähnlich wie beim Makler, den oft der Verkäufer wählt, wenn er die Maklerprovision zahlt. Außerdem hat der Käufer ein Interesse daran, einen Notar zu wählen, der seine Finanzierung (z. B. die Grundschuldbestellung) schnell und sicher abwickelt. Der Verkäufer profitiert dennoch von der Neutralität des Notars, der beide Seiten gleich behandelt.
Unser Tipp
Wenn Sie als Verkäufer einen bestimmten Notar bevorzugen – etwa wegen guter Erfahrungen oder Nähe zur Immobilie –, sprechen Sie das frühzeitig mit dem Käufer ab. Klären Sie beim ersten Kontakt oder über Ihren Immobilienmakler, ob der Käufer offen für Vorschläge ist. Als Käufer sollten Sie einen Notar wählen, der erfahren im Immobilienrecht ist und den Notartermin effizient organisiert. So läuft der Hauskauf oder Wohnungskauf reibungslos ab.
Fazit: In der Regel entscheidet der Käufer über den Notar, da er die Notargebühren bezahlt. Als Verkäufer können Sie einen Notar vorschlagen, aber die endgültige Wahl liegt meist beim Käufer. Wichtig ist, dass beide Seiten mit dem Notar einverstanden sind, damit der Kaufvertrag und der Eigentümerwechsel sicher geregelt werden!
Beim Immobilienkauf – ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Grundstück – stellt sich oft die Frage: Wann genau muss der Kaufpreis gezahlt werden? Die Fälligkeitsvoraussetzungen für die Kaufpreiszahlung sind im Kaufvertrag geregelt und müssen erfüllt sein, bevor der Käufer den Betrag überweist. Diese Bedingungen sichern, dass der Eigentümerwechsel rechtlich einwandfrei abläuft. Hier erklären wir Ihnen, welche Voraussetzungen gelten, warum sie wichtig sind und worauf Sie beim Hauskauf oder Wohnungsverkauf achten sollten.
Die wichtigsten Fälligkeitsvoraussetzungen
Im notariellen Kaufvertrag werden die Bedingungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, bevor der Kaufpreis fällig wird. Typischerweise sind das folgende Punkte:
- Räumung der Immobilie
Die Immobilie muss gemäß dem Kaufvertrag geräumt sein – also frei von Mietern, Gegenständen oder anderen Nutzern. Der genaue Zeitpunkt der Räumung ist individuell regelbar und wird im Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart, z. B. nach der Übergabe oder zu einem festen Datum. - Kein Vorkaufsrecht der Gemeinde
Die Gemeinde oder Stadt darf kein gesetzliches Vorkaufsrecht geltend machen. Dieses Recht erlaubt Kommunen, eine Wohnimmobilie unter bestimmten Umständen selbst zu kaufen. Der Notar prüft das vorab und stellt sicher, dass kein Anspruch erhoben wird. - Keine weiteren Vorkaufsrechte
Auch andere Personen oder Parteien – wie Mieter oder Miteigentümer – dürfen kein Vorkaufsrecht haben, das den Immobilienverkauf blockieren könnte. Ist ein solches Recht im Grundbuch eingetragen, muss es vorher geklärt oder ausgeschlossen werden. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Das Finanzamt muss über den Verkauf informiert sein und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Ohne diese Bescheinigung darf das Grundbuchamt den Käufer nicht als neuen Eigentümer eintragen. Sie wird erteilt, sobald die Grunderwerbssteuer (meist 3,5–6,5 % des Kaufpreises) bezahlt ist. - Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Die Abteilung II des Grundbuchs muss einen Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung für den Käufer erhalten haben. Diese Vormerkung sichert dem Käufer zu, dass die Immobilie ihm übertragen wird, und schützt vor Drittansprüchen während des Verkaufsprozesses. - Löschung von Grundschulden und Grundpfandrechten
Eventuell vorhandene Grundschulden oder Grundpfandrechte müssen gelöscht sein, oder die benötigten Löschungsbewilligungen müssen von den Gläubigern (z. B. Banken) angefordert und vorliegen. Ohne diese Klärung bleibt das Grundbuch belastet, was die Kaufpreiszahlung verzögert.
Warum sind diese Voraussetzungen wichtig?
Die Erfüllung dieser Fälligkeitsvoraussetzungen stellt sicher, dass der Immobilienkauf rechtlich gültig ist und keine Hindernisse den Eigentümerwechsel blockieren. Der Notar überwacht den Prozess und informiert Käufer und Verkäufer, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Erst dann wird die Zahlungsfälligkeit ausgelöst – meist mit einer Frist von 14 Tagen, wie im Kaufvertrag vereinbart. Das schützt beide Seiten: Der Käufer zahlt nicht, bevor die Immobilie sicher ihm gehört, und der Verkäufer erhält den Kaufpreis, sobald alles geklärt ist.
Individuelle Regelungen und weitere Punkte
Je nach Fall können weitere Voraussetzungen hinzukommen, auf die der Notar im Normalfall hinweist. Beispiele sind die Klärung von Erbansprüchen, die Räumung von Hypotheken oder die Bestätigung, dass keine Bauauflagen den Verkauf beeinträchtigen. Diese Punkte werden individuell im Kaufvertrag festgehalten und sind entscheidend für einen reibungslosen Notartermin und die Grundbucheintragung.
Unser Tipp
Lassen Sie sich vom Notar genau erklären, welche Fälligkeitsvoraussetzungen für Ihren Hauskauf oder Wohnungsverkauf gelten. Zahlen Sie die Grunderwerbssteuer frühzeitig, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung schnell zu erhalten, und klären Sie mit Ihrer Bank, ob die Grundschuldlöschung rechtzeitig vorliegt. Ein Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess unterstützen, indem er sicherstellt, dass alle Bedingungen erfüllt werden, bevor die Kaufpreiszahlung fällig wird.
Fazit: Die Fälligkeitsvoraussetzungen für die Kaufpreiszahlung umfassen die Räumung der Immobilie, keine Vorkaufsrechte, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die Auflassungsvormerkung und die Löschung von Grundschulden. Diese Bedingungen, individuell im Kaufvertrag geregelt, garantieren einen sicheren Eigentümerwechsel. Mit guter Planung läuft Ihr Immobilienkauf oder -verkauf reibungslos ab!
Eine Immobilien Rückabwicklung – auch als Kaufvertragsrückabwicklung bekannt – ist ein rechtlicher Prozess, bei dem ein Immobilienkauf rückgängig gemacht wird. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer aufgelöst wird, die Immobilie zurückgegeben wird und der Kaufpreis erstattet wird. Dieser Schritt kann bei einem Hauskauf, Wohnungskauf oder dem Verkauf eines Grundstücks nötig werden, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind oder Probleme nach dem Notartermin auftreten. Hier erklären wir Ihnen, was eine Rückabwicklung ist, wann sie möglich ist und was Sie beim Immobilienverkauf oder -kauf wissen müssen.
Warum kommt es zu einer Rückabwicklung?
Eine Immobilien Rückabwicklung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Häufig liegt es an Mängeln an der Immobilie, die vor dem Kauf nicht bekannt waren – etwa versteckte Schäden wie Schimmel, undichte Dächer oder Baupfusch. Auch Rechtsstreitigkeiten, wie unklare Eigentumsverhältnisse im Grundbuch, können dazu führen. Ein weiterer Grund ist die Nichtzahlung des Kaufpreises: Wenn der Käufer den Kaufpreis nicht überweisen kann, kann der Verkäufer die Rückabwicklung verlangen. Ebenso kann ein Widerrufsrecht greifen, falls der Käufer als Verbraucher die Immobilie über einen Makler außerhalb von Geschäftsräumen gekauft hat und fristgerecht zurücktritt.
Wie läuft eine Rückabwicklung ab?
Der Prozess beginnt meist mit einer Einigung zwischen Käufer und Verkäufer. Beide Seiten einigen sich darauf, den Kaufvertrag aufzuheben – idealerweise mit Hilfe eines Notars, der die Rückabwicklung beurkundet. Der Käufer gibt die Wohnimmobilie oder das Grundstück zurück, und der Verkäufer erstattet den Kaufpreis. Bereits gezahlte Grunderwerbssteuer kann beim Finanzamt zurückgefordert werden, und eine eingetragene Grundschuld wird gelöscht. Ist keine Einigung möglich, kann ein Gerichtsverfahren nötig sein, um die Rückabwicklung durchzusetzen – etwa bei Streit über Schadensersatz oder Mängel.
Rechtliche Grundlage
Die Rückabwicklung eines Immobilienkaufs ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, z. B. durch Rücktritt (§§ 346 ff. BGB) oder Anfechtung (§§ 119 ff. BGB) wegen Irrtum oder Täuschung. Auch Gewährleistungsansprüche (§§ 434 ff. BGB) können eine Rolle spielen, wenn die Immobilie nicht den vereinbarten Zustand hat. Wichtig: Im Kaufvertrag können individuelle Rücktrittsbedingungen festgelegt sein – etwa, wenn die Finanzierung des Käufers platzt. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich also immer.
Vorteile und Nachteile
Für den Käufer kann die Rückabwicklung eine Lösung sein, um aus einem schlechten Deal auszusteigen und den Kaufpreis zurückzubekommen. Für den Verkäufer bedeutet sie die Chance, die Immobilie erneut zu verkaufen – allerdings oft mit Zeitverlust und zusätzlichen Kosten, z. B. für den Notar oder eine neue Vermarktung. Beide Seiten sollten die finanziellen Folgen prüfen, etwa bereits gezahlte Maklerprovisionen oder Notarkosten.
Unser Tipp
Vor dem Immobilienkauf sollten Sie die Wohnimmobilie genau prüfen – idealerweise mit einem Sachverständigen – um versteckte Mängel auszuschließen. Klären Sie im Kaufvertrag klare Bedingungen für eine mögliche Rückabwicklung, z. B. bei Finanzierungsproblemen. Wenn es nach dem Notartermin zu Streit kommt, ziehen Sie einen Anwalt oder Ihren Immobilienmakler hinzu, um Ihre Rechte zu sichern. Eine gute Vorbereitung schützt Sie vor unerwarteten Kaufvertragsstreitigkeiten.
Fazit: Eine Immobilien Rückabwicklung macht den Kauf einer Immobilie rückgängig, indem der Kaufvertrag aufgelöst, die Immobilie zurückgegeben und der Kaufpreis erstattet wird. Sie kann wegen Mängeln, Rechtsstreitigkeiten oder Zahlungsausfall nötig sein und wird oft vom Notar oder vor Gericht geregelt. Ob Hauskauf oder Wohnungsverkauf – mit den richtigen Infos bleibt der Eigentümerwechsel fair und sicher!
Beim Immobilienkauf – ob Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Doppelhaus – ist eine der häufigsten Fragen: Wann muss die Kaufpreiszahlung erfolgen? Der Zeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab, darunter regionale Unterschiede in Deutschland und der Abwicklung des Kaufvertrags. Hier erklären wir Ihnen, wann Sie als Käufer den Kaufpreis überweisen müssen, wie der Eigentümerwechsel geregelt wird und was Sie für Ihren Hauskauf oder Wohnungskauf wissen sollten.
Grundsatz: Nach dem Notartermin
Die Kaufpreiszahlung erfolgt in der Regel nicht sofort beim Notartermin, sondern erst einige Wochen später. Beim Notartermin wird der Kaufvertrag beurkundet, und es wird festgelegt, wann der Käufer den Kaufpreis an den Verkäufer zahlen muss. Dieser Zeitpunkt wird im Kaufvertrag individuell vereinbart und hängt oft davon ab, wie lange die Grundbucheintragung und die Finanzierungsabwicklung dauern. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – wie die Grundschuldbestellung der Bank und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für die Grunderwerbssteuer – wird die Zahlung fällig.
Regionale Unterschiede in Deutschland
In Deutschland variiert der Zeitraum für die Kaufpreiszahlung je nach Landkreis oder Region, da die Bearbeitungszeiten der Grundbuchämter unterschiedlich sind. Hier zwei Beispiele aus Bayern:
- Ingolstadt und Eichstätt: In diesen Regionen dauert es meist 4 bis 6 Wochen nach dem Notartermin, bis die Kaufpreiszahlung fällig wird. Das liegt an der relativ schnellen Bearbeitung durch die zuständigen Ämter.
- Pfaffenhofen: Hier beträgt die Frist oft 6 bis 8 Wochen nach dem Notartermin, da die Abwicklung der Grundbucheintragung etwas länger dauern kann.
Diese Zeiten sind Durchschnittswerte und können je nach Fall variieren – etwa, wenn die Bankfinanzierung oder die Grunderwerbssteuerzahlung zusätzliche Zeit benötigt.
Ablauf der Kaufpreiszahlung
Nach dem Notartermin informiert der Notar den Käufer, wann die Zahlungsfälligkeit eintritt. Das passiert meist, sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist – eine Sicherheit für den Käufer, dass die Immobilie ihm gehört. Danach hat der Käufer eine Frist (oft 14 Tage), um den Kaufpreis zu überweisen. Der Notar sorgt dafür, dass das Geld entweder direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto fließt, falls noch Schulden wie eine Hypothek abgelöst werden müssen. Erst nach der vollständigen Zahlung wird die Eigentumsumschreibung im Grundbuch finalisiert.
Was beeinflusst den Zeitpunkt?
Mehrere Faktoren können die Kaufpreiszahlung verzögern:
- Bankfinanzierung: Die Bank gibt den Kreditbetrag erst frei, wenn die Grundschuld eingetragen ist.
- Grunderwerbssteuer: Diese muss vorher beim Finanzamt bezahlt werden, damit die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
- Grundbuchamt: Die Bearbeitungsgeschwindigkeit variiert je nach Region und Arbeitsaufkommen.
In Ingolstadt oder Eichstätt geht es oft schneller, während Pfaffenhofen etwas mehr Geduld erfordert. Ihr Notar gibt Ihnen eine genaue Einschätzung, sobald der Prozess läuft.
Unser Tipp
Klären Sie mit Ihrer Bank und dem Notar frühzeitig, wann die Finanzierung bereitsteht, und zahlen Sie die Grunderwerbssteuer rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden. Im Kaufvertrag können Sie auch eine konkrete Frist für die Kaufpreiszahlung festlegen – etwa „6 Wochen nach Notartermin“ –, um Planungssicherheit zu haben. Ein Immobilienmakler kann Sie unterstützen, den Verkaufsprozess und die Zahlungsabwicklung reibungslos zu gestalten.
Fazit: Die Kaufpreiszahlung erfolgt je nach Region unterschiedlich – in Ingolstadt/Eichstätt nach ca. 4-6 Wochen, in Pfaffenhofen nach 6-8 Wochen nach dem Notartermin. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Kaufvertrag, der Grundbucheintragung und der Finanzierung ab. Mit guter Vorbereitung wird Ihr Immobilienkauf – ob Hauskauf oder Wohnungskauf – stressfrei abgewickelt!
Was geschieht mit meiner Wohngebäudeversicherung?
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen – sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Doppelhaus – stellt sich oft die Frage: Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung nach dem Immobilienverkauf? Die gute Nachricht: Sie haben Optionen! Die Versicherung kann entweder innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt oder vom Käufer übernommen werden. Hier erklären wir Ihnen, wie das abläuft, welche Fristen gelten und was Sie beim Hausverkauf oder Wohnungsverkauf beachten sollten.
Was ist die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie vor Schäden durch Feuer, Sturm, Wasser oder andere Risiken. Sie ist für Eigentümer essenziell und deckt das Gebäude selbst – nicht den Inhalt, der durch eine separate Hausratversicherung geschützt wird. Beim Verkauf einer Immobilie ändert sich Ihr Status als Eigentümer, und damit stellt sich die Frage, was mit dieser Versicherung passiert.
Option 1: Kündigung der Wohngebäudeversicherung
Nach dem Eigentümerwechsel haben Sie als Verkäufer die Möglichkeit, die Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt Ihnen dafür ein Sonderkündigungsrecht (§ 96 VVG). Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab dem Zeitpunkt, an dem der Kaufpreis vollständig gezahlt und die Grundbucheintragung des Käufers erfolgt ist. Sie müssen Ihre Versicherungsgesellschaft schriftlich informieren und den Verkauf nachweisen – etwa durch eine Kopie des Kaufvertrags oder einen Grundbuchauszug. Nach der Kündigung endet Ihr Vertrag, und Sie zahlen keine weiteren Versicherungsbeiträge.
Option 2: Übernahme durch den Käufer
Alternativ kann der Käufer Ihre Wohngebäudeversicherung übernehmen. Das ist oft praktisch, da die Versicherung nahtlos weiterläuft und die Immobilie ohne Unterbrechung geschützt bleibt. Dafür muss der Käufer mit der Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen und zustimmen, den Vertrag fortzuführen. Als Verkäufer sollten Sie dies beim Notartermin oder im Kaufvertrag mit dem Käufer absprechen. Wird die Versicherung übernommen, endet Ihre Verantwortung automatisch, und der Käufer zahlt künftig die Beiträge.
Wie läuft das in der Praxis?
Beim Notartermin wird der Kaufvertrag beurkundet, aber die Übergabe der Immobilie erfolgt oft erst Wochen später – etwa nach der Kaufpreiszahlung. Bis zur Übergabe bleibt die Wohngebäudeversicherung in der Regel aktiv, da Sie noch für Schäden haften könnten. Nach der Grundbucheintragung des Käufers entscheiden Sie, ob Sie kündigen oder die Übernahme vorschlagen. Viele Versicherungen informieren Sie automatisch über Ihr Sonderkündigungsrecht, aber es lohnt sich, proaktiv zu handeln.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Falls Sie weder kündigen noch eine Übernahme vereinbaren, läuft die Wohngebäudeversicherung weiter, bis der Käufer selbst aktiv wird. Er hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung beenden (§ 95 VVG). In diesem Fall endet Ihre Haftung automatisch, aber es ist besser, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, um Klarheit zu haben.
Unser Tipp
Prüfen Sie vor dem Immobilienverkauf die Bedingungen Ihrer Wohngebäudeversicherung und klären Sie mit Ihrem Versicherungsanbieter, welche Schritte nötig sind. Sprechen Sie beim Notartermin mit dem Käufer über eine mögliche Übernahme – das spart beiden Seiten Aufwand. Wenn Sie kündigen möchten, bereiten Sie die Unterlagen (z. B. Kaufvertrag) vor und schicken Sie die Kündigung rechtzeitig ab. Ein Immobilienmakler kann Sie dabei unterstützen, den Verkaufsprozess inklusive solcher Details reibungslos zu gestalten.
Fazit: Nach dem Verkauf Ihrer Immobilie können Sie die Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Eigentümerwechsel kündigen oder sie dem Käufer überlassen. Ob Hausverkauf oder Wohnungsverkauf – Sie haben die Wahl, und mit etwas Planung bleibt Ihre Wohnimmobilie bis zur Übergabe geschützt, ohne dass Sie unnötige Versicherungsbeiträge
Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die seit dem 1. Juni 2015 in Deutschland gilt und die Kostenverteilung der Maklerprovision bei der Vermietung von Wohnimmobilien regelt. Es besagt ganz einfach: Wer den Makler beauftragt (also „bestellt“), zahlt auch die Maklergebühren. In den meisten Fällen ist das der Vermieter, der den Makler engagiert, um eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten. Für Mieter und Wohnungssuchende bedeutet das eine gute Nachricht: Sie müssen in der Regel keine Maklerprovision mehr zahlen, wenn sie eine Mietwohnung oder ein Mietshaus finden.
Vor Einführung des Bestellerprinzips war es üblich, dass Mieter die Maklerkosten übernahmen – oft bis zu 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.), selbst wenn der Vermieter den Makler beauftragt hatte. Das führte zu hohen finanziellen Belastungen für Wohnungssuchende, besonders in beliebten Städten mit knappem Wohnraum. Seit dem 01.06.2015 hat sich das geändert: Das Bestellerprinzip sorgt für mehr Fairness auf dem Mietmarkt, indem es die Kosten dorthin verlagert, wo die Beauftragung beginnt – zum Vermieter.
Wie funktioniert das in der Praxis? Wenn ein Vermieter einen Makler kontaktiert, um seine Wohnimmobilie – etwa eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus oder eine Etagenwohnung – zu vermieten, schließt er einen Maklervertrag. Dieser Vertrag verpflichtet den Vermieter, die Maklerprovision zu zahlen, sobald ein Mietvertrag zustande kommt. Der Mieter bleibt von diesen Kosten verschont, solange er den Makler nicht selbst beauftragt hat. Das kann jedoch selten vorkommen, etwa wenn ein Wohnungssuchender den Makler aktiv bittet, eine bestimmte Mietimmobilie für ihn zu finden.
Wichtig zu wissen: Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermietung von Wohnimmobilien. Bei der gewerblichen Vermietung, etwa von Büroflächen, Ladenlokalen oder anderen Gewerbeimmobilien, gibt es keine solche Regelung. Hier hängt es vom Maklervertrag und den Verhandlungen ab, wer die Maklergebühren übernimmt – oft bleibt es beim Mieter oder wird zwischen den Parteien aufgeteilt.
Unser Tipp: Als Vermieter sollten Sie die Maklerkosten in Ihre Mietpreiskalkulation einbeziehen, um die Rentabilität Ihrer Wohnimmobilie zu sichern. Als Wohnungssuchender können Sie sich entspannen: Dank des Bestellerprinzips sparen Sie bei der Wohnungssuche in der Regel bares Geld. Das Gesetz schafft Transparenz und entlastet Mieter, während Vermieter weiterhin von professionellen Maklerleistungen profitieren können, etwa bei der Vermarktung oder der Mieterauswahl.
Fazit: Das Bestellerprinzip macht die Vermietung von Wohnungen und Häusern gerechter. Seit dem 01.06.2015 zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler bestellt – meistens der Vermieter. Für Mieter entfallen diese Kosten bei Wohnimmobilien, während bei Gewerbeimmobilien andere Regeln gelten. So bleibt der Mietmarkt für alle Beteiligten übersichtlich und fair!
Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?
Ein Immobilienmakler zu beauftragen, kann beim Immobilienverkauf oder Immobilienkauf den entscheidenden Unterschied machen – und das aus guten Gründen. Ein professioneller Makler bringt nicht nur Erfahrung, sondern auch tiefes Wissen über den lokalen Immobilienmarkt und den regionalen Immobilienmarkt mit. Er kennt die aktuellen Marktpreise, die Nachfrage nach Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern in Ihrer Region und kann so einen realistischen Kaufpreis für Ihre Immobilie ermitteln. Dieser Preis spiegelt den tatsächlichen Marktwert wider und sorgt dafür, dass Sie weder Geld verschenken noch potenzielle Käufer abschrecken.
Warum ist das so wichtig? Ein falsch angesetzter Verkaufspreis – sei es ein überhöhter „Fantasiepreis“ oder ein zu niedriger „Schnäppchenpreis“ – kann für Sie als Eigentümer zu finanziellen Verlusten führen. Ein zu hoher Preis lässt Ihre Immobilie lange auf dem Markt stehen, was den Eindruck erweckt, dass etwas nicht stimmt. Ein zu niedriger Preis hingegen schmälert Ihren Gewinn unnötig. Ein Immobilienmakler verhindert solche Fehler durch eine fundierte Marktanalyse und seine Expertise, sodass Ihre Wohnimmobilie oder Ihr Grundstück optimal vermarktet wird.
Der Immobilienverkauf – aber auch der Erwerb einer Immobilie – ist mit enormem Aufwand verbunden. Von der Bewertung über die Erstellung eines ansprechenden Exposés, die Organisation von Besichtigungen bis hin zu Verhandlungen und dem Notartermin: All das erfordert Zeit, Fachwissen und oft auch Nerven. Vielen Eigentümern fehlen die Ressourcen, um diesen Prozess professionell zu managen. Ein Makler übernimmt diese Aufgaben für Sie, spart Ihnen wertvolle Zeit und sorgt dafür, dass der Verkaufsprozess reibungslos abläuft. Auch beim Immobilienkauf hilft ein Makler, die passende Traumimmobilie zu finden, indem er Ihre Wünsche mit dem Angebot am Immobilienmarkt abgleicht.
Ein weiterer Vorteil: Ein Immobilienmakler kennt die rechtlichen und organisatorischen Details, die beim Hausverkauf oder Wohnungskauf wichtig sind – etwa die Vorbereitung von Kaufverträgen, die Klärung von Grundbuchfragen oder die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie dem Energieausweis. So vermeiden Sie teure Fehler und profitieren von einem sicheren Ablauf.
Unser Tipp: Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten – von der Marktwerteinschätzung bis zur erfolgreichen Vermittlung. Oder entdecken Sie unsere Leistungen für Käufer und Mieter, falls Sie auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus sind. Mit einem professionellen Immobilienmakler an Ihrer Seite wird der Immobilienverkauf oder -kauf nicht nur einfacher, sondern auch erfolgreicher. Vertrauen Sie auf unsere Makler-Expertise, um den besten Preis zu erzielen und den Prozess stressfrei zu gestalten!
Fazit: Ein Immobilienmakler lohnt sich, weil er den lokalen Markt kennt, den richtigen Kaufpreis ermittelt und den Aufwand für Sie minimiert. Ob Verkauf oder Kauf
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und einen Makler beauftragen, stellt sich oft die Frage: Wer zahlt die Maklerprovision? Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das neue Maklerrecht, genauer gesagt das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Dieses Gesetz bringt eine wichtige Änderung für den Immobilienkauf von Wohnimmobilien wie Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern mit sich: Die Maklerprovision wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Doch was bedeutet das genau für Sie als Eigentümer oder Verkäufer?
Vor Inkrafttreten des neuen Maklergesetzes war es üblich, dass in vielen Regionen Deutschlands der Käufer die gesamte Maklercourtage übernahm – oft zwischen 3,57 % und 7,14 % des Kaufpreises, je nach Bundesland. Seit dem 23.12.2020 müssen sich jedoch Käufer und Verkäufer die Kosten teilen, wenn der Makler für beide Seiten tätig wird. Das bedeutet: Als Verkäufer tragen Sie künftig nur noch einen Teil der Maklergebühren, in der Regel die Hälfte, während der Käufer die andere Hälfte zahlt. Voraussetzung ist, dass der Makler einen Maklervertrag mit Ihnen als Verkäufer abgeschlossen hat und auch der Käufer zustimmt, seinen Anteil zu übernehmen.
Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Maklerprovision von 6 % (inkl. MwSt.) würden sich die Gesamtkosten von 18.000 Euro aufteilen. Sie als Eigentümer zahlen 9.000 Euro, der Käufer ebenfalls 9.000 Euro. So wird der Immobilienverkauf für beide Seiten fairer und transparenter gestaltet – ein großer Vorteil des neuen Maklerrechts.
Wichtig: Diese Regelung gilt ausschließlich für den Verkauf von Wohnimmobilien, also Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern oder Doppelhäusern. Für Gewerbeimmobilien oder Mietwohnungen bleibt das alte Prinzip bestehen – hier hängt es vom Maklervertrag und der regionalen Praxis ab, wer die Maklerkosten trägt. Wenn Sie beispielsweise eine Gewerbeimmobilie verkaufen, können Sie mit dem Makler frei vereinbaren, ob Sie als Verkäufer die gesamte Provision zahlen oder ob diese anders verteilt wird.
Unser Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrem Makler, wie die Kostenverteilung aussieht, und lassen Sie sich den Maklervertrag genau erklären. Das neue Maklerrecht schützt Sie als Verkäufer, indem es verhindert, dass Sie allein für die gesamte Courtage aufkommen müssen – vorausgesetzt, es handelt sich um eine Wohnimmobilie. Bei einem Immobilienverkauf lohnt es sich zudem, die Maklerprovision in Ihre Preiskalkulation einzubeziehen, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
Fazit: Ja, als Eigentümer oder Verkäufer zahlen Sie den Makler – aber dank des neuen Gesetzes nur noch einen Teil der Maklerprovision, wenn es um Wohnimmobilien geht. Das macht den Immobilienmarkt gerechter und kann Ihre Verkaufskosten deutlich senken. Bei Fragen zur Maklercourtage oder zum Maklerrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!